UNEL

Union National des Étudiant-e-s du Luxembourg

Im Kontext der alljährlichen Foire de l’étudiant (14-15. November) und des internationalen Tag der Studierenden (17. November) wendet sich die UNEL an die Vertreter*innen der aktuellen Koalitionsverhandlungen. Die UNEL sieht in der historisch neuen Dreierkonstellation auch die Chance für einen frischen Wind in der Hochschulpolitik.

Auch wenn die Hochschulpolitik kein prominentes Wahlkampfthema war, so stehen doch wichtige und richtungsweisende Reformen in diesem Feld bevor.

Eine Hochschulpolitik die innovative Forschung und Lehre mit Demokratie und sozialer Inklusion verbindet, würde dem Profil der drei Koalitionsparteien entsprechen. Aus studentischer Sicht wären in den Augen der UNEL insbesondere folgende Reformen wichtig:

 

Ein innovatives Studienfinanzierungssystem das Autonomie, Mobilität und soziale Inklusion vereint: Ein Studienbeihilfensystem aus mehreren Säulen könnte die Schwächen des aktuellen und des alten Systems beheben ohne jedoch ihre Stärken aufzugeben. Ein solches System würde auf drei Säulen beruhen. Die erste Säule würde dabei 50% und die beiden folgenden 25% des Gesamtbetrags ausmachen:

Die erste Säule wäre wie bisher universell zugänglich und würde die Autonomie der Studierenden fördern.

Die zweite Säule wäre Studierenden vorbehalten, die nicht mehr im Elternhaus wohnen. Dies würde neben der Autonomie auch die Mobilität der Studierenden unterstützen.

Die dritte Säule würde Studierende aufgrund sozialer Kriterien (Zahl der Kinder, Einkommen des Studierenden und des Elternhaushalt) zusätzlich fördern. Dies würde die soziale Inklusion erhöhen und insbesondere für Schüler*innen mit einem sozio-ökonomisch schwächerem Hintergrund einen zusätzlichen Anreiz für die Aufnahme eines Studiums schaffen.

Wie bisher würde die Möglichkeit ein Darlehen in Anspruch zu nehmen und die teilweise Übernahme der Studiengebühren bestehen bleiben.

Demokratisierung der internen Entscheidungsprozesse der Universität: damit Transparenz und Demokratie auch innerhalb der Universität gewehrleistet werden, sollten im obersten Beschlussfassende Gremium alle Statusgruppen der Universität (Professor*innen, Studierende, akademischer Mittelbau und weiteres Personal) gleichermaßen vertreten sein. Die Einführung der Viertelparität würde die in der Vergangenheit durch die externe Begutachtung festgestellten „Kommunikationsprobleme“ vermindern und die Identifikation der verschiedenen Gruppen mit ihrer Universität stärken.

Das Recht auf freie Bildung des Art 13 des UN-Sozialpakts in nationales Recht umsetzen:  In der aktuellen Lage kann der aus externen Persönlichkeiten zusammengesetzte Conseil de Gouvernance ohne demokratische Kontrolle die Einschreibgebühren der Universität beliebig festsetzen. Dies hat in der Vergangenheit zu einer schleichenden Ausweitung der Einschreibgebühr zu Studiengebühren geführt. Um den freien Zugang zu Bildung zu Garantieren sollte im neuen Universitätsgesetz jede Form von Studiengebühren ausgeschlossen werden und die Höhe des Verwaltungsbeitrags der als Einschreibgebühr fällig wird geregelt werden.