UNEL

Vor zwei Wochen präsentierte Arbeitsminister Schmit zusammen mit der Studierendenvertretung ACEL seinen Gesetzestext zur Reglementierung von Praktika – dies ohne Absprache mit der UNEL.

Der vorgesehene Gesetzestext solle eine juristische Lücke füllen, so der Anspruch des Ministers und der ACEL. Demnach sollen nun Pflichtpraktika, die im Rahmen des Studiums durchgeführt werden, unbezahlt bleiben. Auch Praktikant*innen  die weniger als einen Monat arbeiten, müssen nun laut Gesetz nicht bezahlt werden. Ein- bis drei-monatige Praktika, welche nicht im Rahmen des Studien- oder Lehrplans durchgeführt werden,  sollen in Zukunft hingegen mit einem Drittel des Mindestlohns zu Buche schlagen, ab dem vierten Monat mit der Hälfte des nicht qualifizierten Mindestlohns.

Die UNEL ist entsetzt, dass eine solche Gesetzesvorlage im Namen der Studierenden ausgehandelt wurde und somit die Prekarität der Jugend weiter vorangetrieben wird – ausgerechnet vom Ministerium das mit der Jugendgarantie von sich behauptet, genau diese zu bekämpfen. Aus diesem Grund hat die UNEL sich heute mit dem zuständigem Minister Schmit getroffen um ihre Kritikpunkte vorzulegen und Verbesserungsvorschläge vor dem Minister auszubreiten.

In der Unterredung machte die UNEL klar, dass vor allem die Unterscheidung zwischen obligatorischen und freiwilligen Praktika ihr ein Dorn im Auge ist. „In Deutschland, in dem dieses System bereits umgesetzt wurde, sieht man klar, dass verschiedene Praktikastellen nur noch für Menschen zugänglich sind die sie im Rahmen ihres Studiums durchführen müssen. Gerade bei hoch angesehen Institutionen oder Betrieben wie dem Bundestag ist das problematisch, weil somit Studierenden die es sich nicht leisten können zwei oder drei Monate unbezahlt zu arbeiten die Tür vor der Nase zugeschlagen wird.“, so Kelly Kosel, Co-Pressesprecherin der UNEL.

Die Schüler- und Studierendenvereinigung UNEL, fordert ein einheitliches System mit Bezahlung sowohl für Pflicht- als auch für freiwillige Praktika. Die Vergütung soll zudem die bereits absolvierte Ausbildung des Studierenden in Betracht ziehen. Der Referenzrahmen für Masterstudierende sollte der Qualifizierte Mindestlohn sein; für Bachelorstudierende der soziale Mindestlohn. Praktika unter einem Monat sollen weiterhin unvergütet bleiben, unter 3 Monate sollen die Praktikant*innen die Hälfte des (qualifizierten) Mindestlohnes erhalten und unter 6 Monate zwei Drittel.

Des Weiteren ist es für die UNEL unverständlich, warum Studierende nach Abschluss ihres Studiums nicht den qualifizierten Mindestlohn erhalten. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das Praktikum nicht in die Probezeit miteingerechnet wird, falls sie nach Abschluss des Praktikums eingestellt werden. Die UNEL beruft sich hierbei auf das Gesetz zu den "contrat de réinsertion-emploi" indem vorgesehen ist, dass nach einer eventuellen Festeinstellung die Probezeit um die vorherig vorgegangene Vertragszeit verkürzt wird. Das heißt: falls der Arbeitnehmer vor seinem "contrat de réinsertion-emploi" ein Praktikum absolvierte, so muss die Probezeit um die Praktkumszeit und um die Zeit des "contrat de réinsertion-emploi" verkürzt werden.

Lisa Kersch, Co-Pressesprecherin der UNEL, beschreibt die Unterredung mit Minister Schmit am Montag als "einen ersten Meinungsaustausch, für uns besteht aber noch sehr viel Handlungsbedarf. Kleine Nachbesserungen, wie der Minister sie während der Unterredung angedeutet hat, werden für uns nicht reichen."

Die UNEL will nun in den nächsten Wochen ein Positionspapier vorlegen und mit den parlamentarischen Vertretungen der Parteien in Kontakt treten.