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Neues Praktika-Gesetz bietet Schutz vor Ausbeutung

Nach zweieinhalb Jahren Verhandlungen mit dem Ministerium, den Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Studierenden hat das Parlament heute erstmals eine rechtliche Basis für Praktika beschlossen. Besonders den Forderungen der UNEL (Union Nationale des Étudiant-e-s du Luxembourg) die Praktikanten für ihre Arbeit zu entlohnen wurde nun im letzten Entwurf Rechnung getragen. Dennoch ist es erst der erste Schritt für eine gerechte Behandlung von allen Praktikanten.

Nach einem Wechsel im Ministerium, drei Wellen von Gesetzesänderungen und etlichen Unterredungen mit allen Betroffenen, ist vom ersten Entwurf aus dem Jahr 2018 nicht mehr viel übrig. Anstelle konnten die unterschiedlichen Akteure sich auf einen Kompromiss einigen, der nun auf der Tagesordnung des Parlaments stand. Luxemburg hat heute gegen die Ausbeutung der Studierenden und Schüler*innen abgestimmt.

Das Gesetz kommt den Forderungen der UNEL nach, sowohl die Qualität wie auch die Quantität der Praktika zu verbessern. Seit Beginn forderte die UNEL eine Bezahlung von allen Praktika und eine Stärkung der Rolle des Tutors, gleichzeitig sollten weitere Maßnahmen eingeführt werden, um den Zugang zu Praktika zu bessern. „Oberste Priorität blieb jedoch zu verhindern, dass die Praktika nicht zu einer Verschärfung der Prekarität der Studierenden führe“ sagt Vicky Reichling, Pressesprecherin der UNEL.

Um einen geregelten Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen sind Praktika von nun an nicht mehr nach einem abgeschlossenen Master Studium möglich. Zudem wird nach Erhalt eines Bachelor Diploms der qualifizierte Mindestlohn für die Berechnung des Entgelts bei freiwilligen Praktika angewendet und nach Dauer gestaffelt – eine bis jetzt einzigartige Regelung in Europa. Auch sind bezahlte Praktika zwischen Sekundarschule und Bachelor und Bachelor und Master weiterhin möglich. Allerdings gelten die sogenannte “stages en cascade“ - mehrfache Verlängerungen der Praktika um jeweils 4 Wochen, um einer Bezahlung zu entgehen - als verboten.

Die UNEL zeigt sich zufrieden mit dem gestimmten Gesetzestext und begrüßt die Dialogbereitschaft des Ministeriums und der diversen Partner, die diesen Kompromiss ermöglichten. Lediglich eine, in der Kommission beschlossene, Gesetzänderung des Artikels 152.2 hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. „Durch den Vorschlag wurden verschiedene Praktika, etwa aus dem Gesundheitssektor, von der Bezahlung und Qualitätskriterien ausgenommen. Zudem führt es zu juristischen ­­­Unstimmigkeiten innerhalb des Gesetzes, die eigentlich nicht mit dem Kompromissvorschlag vereinbar sind" sagt Vicky Reichling. Deshalb begrüßt die UNEL, dass eine Evaluation des Gesetzes nach zwei Jahren vorgesehen ist, welche zu Nachbesserungen führen könnte. Dennoch bedauert die UNEL, dass diese Gelegenheit nicht jetzt schon genutzt wurde, um diese Berufe durch bezahlte Praktika für junge Menschen attraktiver zu gestallten.

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