UNEL

 

Einheitliche und klare Kriterien für alle Schulen sowie demokratische Entscheidungsprozesse

Die nationale Schülervertretung CNEL, die nationale Schüler*innen- und Studierendenvertretung UNEL sowie die Lehrergewerkschaften APESS und SEW/OGBL begrüßen, dass der Forderung der UNEL und des SEW/OGBL nach CO2-Ampeln in allen Klassenräumen nachgekommen wurde und die Klassenräume ab Januar 2021 mit diesen Geräten ausgestattet werden. Nichtsdestotrotz besteht weiterhin Handlungsbedarf in Bezug auf folgende Themen:

 

  • Einheitliche und klare Kriterien für alle Sekundarschulen in Bezug auf die A/B-Einteilung der Abschlussjahrgänge sowie eine kohärente, einheitliche Strategie in Bezug auf die möglichen COVID-bedingten Kürzungen der Lehrpläne: Da die Abschlussjahrgänge ein nationales Abschlussexamen bestehen müssen, ist die Chancengleichheit nur gewährt, wenn an allen Schulen einheitliche Kriterien in Bezug auf die A/B-Einteilung der Abschlussklassen gelten. Gleiches gilt langfristig auch für die Lehrpläne aller anderen Klassen, die sich irgendwann einem nationalen Abschussexamen stellen müssen. Hier müssen die Lehrpläne landesweit einheitlich gekürzt und umstrukturiert werden, um zu garantieren, dass alle Schüler sich auf dem gleichen Wissensstand befinden können.

 

  • Demokratische Entscheidungsprozesse: Der Dialog zwischen Unterrichtsministerium und Schüler-, Eltern- und Lehrervertretungen muss unbedingt verbessert werden. Deswegen fordern die unterzeichnenden Gewerkschaften und Schüler*innen und Studierendenvertretungen, dass ein Treffen mit allen betroffen Akteuren des Bildungswesens organisiert wird. Des Weiteren fordern die unterzeichnenden Gewerkschaften und Schüler*innen- und Studierendenvertretungen, dass über Maßnahmen, die im Rahmen der schulischen Autonomie getroffen werden, demokratisch im „Conseil d’éducation“ abgestimmt wird. Um das demokratische Mitspracherecht von Schüler-, Eltern- sowie Lehrervertretungen zu garantieren, soll das Unterrichtsministerium zudem eine Kontaktperson benennen, die im Fall einer Missachtung des demokratischen Mitsprachrechts einschreiten soll.

 

Mitgeteilt von APESS, CNEL, SEW/OGBL und UNEL am 15. Dezember 2020